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    Hamburg
Observations
Der Bildungsplan gilt für die Studienstufe des acht- und sechsstufigen Gymnasiums und des einem Gymnasium angeschlossenen Aufbaugymnasiums, die Vorstufe und die Studienstufe der Gesamtschule und des einer Gesamtschule angeschlossenen Aufbaugymnasiums, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hansa-Kolleg. Er tritt am 01.08.2009 in Kraft. Er ersetzt den geltenden Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe des neun- und siebenstufigen Gymnasiums, der Gesamtschule, des Aufbaugymnasiums, des Abendgymnasiums und des Hansa-Kollegs sowie die Richtlinien für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten" vom 13. September 2000. $#Im Kapitel 1 eines jeden Rahmenplans findet man unter der Überschrift Klausuren Regelungen für Klausuren in der gymnasialen Oberstufe. Diese Regelungen ersetzen die Richtlinien für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten vom 13. September 2000. Auf Schülerinnen und Schüler, die im August 2008 in die Studienstufe eingetreten sind, findet im Hinblick auf die Ziele, didaktischen Grundsätze, Inhalte und Anforderungen der bisher geltende Bildungsplan (gültig seit 2004) Anwendung. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt im Hinblick auf Klausuren und ihnen gleichgestellte Leistungen außer im Falle eines Rücktritts oder einer Wiederholung eine Übergangsregelung. Diese ist unter Kapitel 1.6 in jedem Rahmenplan zu finden. $#Der Bildungsplan enthält keine Rahmenpläne für die Fächer Pädagogik, Psychologie und Recht an allgemeinbildenden Schulen. Schulen, die diese Fächer unterrichten wollen, entwickeln auf der Grundlage der EPAs (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) der KMK ein eigenes Curriculum und legen dieses dem Amt für Bildung zur Genehmigung vor. $#2010: Die Rahmenpläne für die Fächer, Pädagogik, Psychologie und Recht weisen nur Anforderungen auf grundlegendem Niveau aus. Schulen, die in diesen Fächern auf erhöhtem Niveau unterrichten wollen, müssen bei der Schulaufsicht ein an die jeweilige EPA angelehntes curriculares Konzept zur Genehmigung vorlegen, das auch die Qualifikation der unterrichtenden Lehrkraft darstellt und einen Vorschlag zur Regelung der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau enthält. $#Zum 31.7.2014 treten die enthaltenen Regelungen für die Jahrgangsstufe 11 außer Kraft lt. MBISchul Nr. 5/18.7.2011
Enth. Bildungspläne der folgenden Fächer: Aufgabengebiete; Bildende Kunst; Darstellendes Spiel; Deutsch; Musik; Alte Sprache; Neuere Fremdsprachen; Geographie; Geschichte; Philosophie; Politik/Wirtschaft/Recht; Religion; Wirtschaft; Biologie; Chemie; Informatik; Mathematik; Physik; Sport; Berufliche Gymnasien - Fachrichtigung Pädagogik, Psychologie; Berufliche Gymnasien - Fachrichtung Wirtschaft; Berufliche Gymnasien - Fachrichtung Technik; Rahmenvorgabe für das Seminar
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    Bavaria
Observations
"Diese Datei enthält das Kapitel (die Ebene) 3 des Lehrplans. Die hier vorliegende PDF-Version dient nur zur Informationsweitergabe im www; dem Unterricht ist der amtliche Lehrplan, veröffentlicht im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft und Kunst, Teil I, Sondernummer 3, ausgegeben am 5. September 1990, Jahrgang 1990, in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde zu legen."
Einschränkungen bei den Fachlehrplänen der Leistungskurse wegen der Absenkung auf 5 Wochenstunden: KMBek vom 18. Juni 1993 Nr. VI/15 - S 5410 - 8/77 064
Edition:Einundzwanzigste Verordnung über Rahmenpläne, vom 9. Oktober 1979, Sonderdruck aus Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, Jahrgang 32, Nr. 11, Ausgegeben zu Wiesbaden im November 1979
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    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten Pläne für das Gymnasium stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 415)
Erscheint im laufenden Amtsblatt als Sondernummer 4
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften; für das Fach Leibesübungen (Turnen) ist ein besonderer Stoffplan erschienen
Mønsterplan for grunnskolen 1985 (M 85) avløser den tidligere planen fra 1974 (M 74). Foreliggende utgave er av Kirke- og undervisningsdepartementet fastsatt som midlertidig plan som kan tas i bruk fra skoleåret 1986-87 i påvente av behandling i Stortinget av en stortingsmelding om mønsterplanen