Der Rahmenlehrplan beruht auf dem Rahmenlehrplan Sekundarstufe I Geschichte des Landes Brandenburg, der in seiner 1. Auflage 2008 erschienen ist. Die vorgenommenen Änderungen betreffen das Kapitel 4 Themen und Inhalte, in dem ein zeitgeschichtliches Profil für die Längsschnitte der beiden Doppeljahrgangsstufen der Sekundarstufe I ausgewiesen wird
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." (Seite 6)
"Laut Gemeinschaftsschulverordnung sind der Grundsatzband für die Gemeinschaftsschule und die Fachlehrpläne der Sekundarschule Grundlagen für die schulinterne Planung an der Gemeinschaftsschule." -- (LISA)