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    Germany
    Thuringia
Observations
"Die hier vorliegenden Vorläufigen Lehrpläne sind das Ergebnis der zweiten Phase der Lehrplanerstellung im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Thüringer Bildungswesens. [...] Die Vorläufigen Lehrpläne sind zusammen mit den jeweiligen Stundentafeln die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Thüringer Schulen." -- (Vorwort)
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570