Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrplan Alevitische Religionslehre; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 03.02.2012 - 532 – 608.01.13-103277
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Alevitische Religionslehre gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt
Vorläufige Empfehlung für den Kursunterricht in der neugestalteten gymnasialen Oberstufe und Lehrplanhilfe. - Die Vorlage enth. insgesamt 2 Werke. - Literaturangaben. - Literaturverz. S. 49 - 61 und S. 129 - 131
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94570
Impressum: "[wird zur Inkraftsetzung eingefügt]". - 1. Auflage 2012 im Ritterbach Verlag GmbH, Frechen, erschienen
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich
Erweiterte Ausgabe in Verbindung mit einem Stoffverteilungsplan, erschienen im Verl. Martin Heilmann, Gladbeck; Druck und Auslieferung Jakob Schmidt, Gelsenkirchen
Ab Seite 43: Stoffplan für den Englischunterricht in Volksschulen, Stand 9. März 1948
Laut Vorwort zur 1. Auflage seitens der Militärregierung genehmigt
Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in Heft 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht