Der Lehrplan der Berufsmittelschule Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001/Nr. 29) und die Verordnung über die Berufsmittelschule Liechtenstein (LGBl. 2001/Nr. 160); er wurde in den Schuljahren 2003/04 sowie 2004/05 laufend evaluiert und im Schuljahr 2005/06 überarbeitet
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
"Nach dem Entscheid der Regierung im Dezember 2016, den Lehrplan 21 aus der Schweiz zu übernehmen und auf Liechtensteinische Verhältnisse anzupassen, hat eine Arbeitsgruppe bis im Juni 2018 einen Entwurf für einen Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) ausgearbeitet. Dieser wurde an zwei öffentlichen Veranstaltungen im Juni 2018 vorgestellt. In der nachfolgenden dreimonatigen Hearingphase sind 64 Rückmeldungen eingegangen." -- (Regierungsportal)
"Die Kompetenz der Regierung, diesen Lehrplan zu erlassen, ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem schweizerischen Lehrplan 21. Nur wo spezifisch liechtensteinische Gegebenheiten institutioneller oder schulstruktureller Art zu berücksichtigen sind, weicht er davon ab." -- (Schulamt des Fürstentums Liechtenstein)
"Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE): In die Fachbereichs- und Modullehrpläne sind für einen Unterricht unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung folgende Themen eingearbeitet und mit Querverweisen gekennzeichnet: Politik, Demokratie und Menschenrechte; Natürliche Umwelt und Ressourcen; Geschlechter und Gleichstellung; Gesundheit; Globale Entwicklung und Frieden; Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung; Wirtschaft und Konsum." -- (Aufbau LiLe)
Der LiLe unterteilt die elf Schuljahre analog zur Schweiz in drei Zyklen: 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten und Klasse 1/2 der Primarstufe; 2. Zyklus: Klasse 3 bis 6 der Primarstufe; 3. Zyklus: Klasse 7 bis 9 der Sekundarstufe I. Für den LiLe erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I nach der 5. Klasse. Die Sekundarstufe I dauert demzufolge 4 Jahre