Zum Unterrichtsgebrauch an den dreiklassigen gewerblichen Fachschulen, Meisterklassen, drei- und vierjährigen Hauswirtschaftsschulen und an den Bildungsanst. für Frauengewerbe- und Hauswirtschaftslehrerinnen zugelassen
Zum Unterrichtsgebrauch an den dreiklassigen gewerbl. Fachschulen, Meisterklassen, drei- und vierjährigen Hauswirtschaftsschulen und an den Bildungsanst. für Frauengewerbe- und Hauswirtschaftslehrerinnen zugelassen
Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Oktober 1906, Z. 37206, zum Unterrichtsgebrauche an Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten mit deutscher Unterrichtssprache zulässig erklärt