Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport Zl. 25550/8-14a/84 vom 39. März 1985 zum Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen sowie allgemeinbildenden höheren Schulen für die 1. und 2. Klasse sowie mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport Zl. 25550/10-I/9/87 vom 12. August 1987 zum Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen für die 3. und 4. Klasse zugelassen