Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport Zl. 25550/1-14a/78 vom 17. Juli 1979 zum Unterrichtsgebrauch an Volksschulen (Oberstufe) sowie an Hauptschulen und an allgemeinbildenden höheren Schulen für die 1. bis 4. Klasse und mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport Zl. 25550/8-14a/84 vom 29. März 1985 zum Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen sowie allgemeinbildenden höheren Schulen für die 1. und 2. Klasse sowie mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport Zl. 25550/10-I/9/87 vom 12. August 1987 zum Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen für die 3. und 4. Klasse zugelassen