Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 16.09.2020, GZ BMBWF-5.050/0031-Präs/14/2019, gemäß § 14 Abs. 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, und gemäß den derzeit geltenden Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch für die 4. Klasse an Mittelschulen im Unterrichtsgegenstand Geografie und Wirtschaftskunde (Lehrplan 2012) und für die 4. Klasse an allgemein bildenden höheren Schulen (Unterstufe) im Unterrichtsgegenstand Geografie und Wirtschaftskunde geeignet erklärt