"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." (Seite 6)
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I aller weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)
"Nach dreijähriger Laufzelt wurden die Orientierungsstufenpläne von 1971 aufgrund der bisherigen Erfahrungen überarbeitet, gekürzt und mit Hinweisen auf Arbeitsmaterialien versehen." -- (Vorbemerkung)
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen