Serviceteil für LehrerInnen zum kostenlosen Download für Lehrpersonal an österreichischen Schulen mit gültiger Schulkennzahl und passendem Berechtigungscode
Verfassernamen auf dem Umschlag in anderer Reihung aufgeführt
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung vom 3. Oktober 2016, GZ BMBF-5.018/0082-IT/3/2016, gemäß $ 14 Absatz 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, und gemäß dem Lehrplan 2017 als für den Unterrichtsgebrauch an allgemein bildenden höheren Schulen für die 5. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung geeignet erklärt
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch für den 1. Jahrgang an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten im Unterrichtsgegenstand Geografie, Geschichte und Politische Bildung
Dazu: Serviceteil für LehrerInnen zum kostenlosen Download für Lehrpersonal an österreichischen Schulen mit gültiger Schulkennzahl und passendem Berechtigungscode
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch für den II. Jahrgang an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten im Unterrichtsgegenstand Geografie, Geschichte und Politische Bildung
Dazu: Serviceteil für LehrerInnen zum kostenlosen Download für Lehrpersonal an österreichischen Schulen mit gültiger Schulkennzahl und passendem Berechtigungscode
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung vom 12. Juli 2017, GZ BMBF-5.018/0050-IT/3/2016, gemäß § 14 Absatz 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, und gemäß dem Lehrplan 2017 als für den Unterrichtsgebrauch an allgemein bildenden höheren Schulen für die 5. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde geeignet erklärt
Maturaaufgaben zu jedem Kapitel, Methodensammlung am Buchende und Zusatzangebot im Internet
Lehrpläne für den Religionsunterricht werden von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und von der Bundesministerin lediglich bekannt gemacht
BGBL. II Nr. 243, Jg. 2010, ausgegeben am 21. Juli 2010
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung vom 12. Juli 2017, GZ BMBF-5.018/0050-IT/3/2016, gemäß § 14 Absatz 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, und gemäß dem Lehrplan 2017 als für den Unterrichtsgebrauch an allgemein bildenden höheren Schulen für die 5. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde geeignet erklärt
Lehrpläne für den Religionsunterricht werden von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und von der Bundesministerin lediglich bekannt gemacht