"Laut h. Ministerial-Erlass vom 5. Februar 1892, Zahl 1779, zum Gebrauch für die dritte Classe der Gymnasien mit deutscher 'Unterrichtssprache und verwandter Anstalten allgemein zugelassen." -- (Titelblatt)
Genehmigt für den Gebrauch an Realschulen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. - Genehmigt für den Gebrauch an Schulen in Hessen