"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Runderlass: Sekundarstufe I - Gymnasium; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrpläne für die Fächer Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.05.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94565
Teil I, "Empfehlungen für den Kursunterricht im Fach Geschichte und in Geschichte mit Sozialkunde als Teilbereich der Gemeinschaftskunde" in 2., überarb. Fassung März 1973. - "Literatur- und Materialangaben zu den Problemfeldern und Themenbereichen" [Erdkunde] S. 91 - 139
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 18.02.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94560. - In Kraft zum 1.08.2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1.8.2012 auch für alle übrigen Klassen. - Zum 31.7.2011 bzw. 31.7.2012 tritt der RdErl. des KM vom 25.10.1984 - II B 5.36-20-26/8 Nr. 1747/84 - n.v., der die Nutzung der Gymnasial- und Hauptschullehrpläne für die Gesamtschule regelt, außer Kraft
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)