Das vorliegende LPH 6/2000 erscheint in den Reihen K (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 77, L (Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich) Nr. 110, M (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 60 und kann beim Neckar-Verlag bezogen werden
Der Plan für den Zeichenunterricht verweist auf die in dem "Lehrplan der Ersten Bürgerschule zu Wolfenbüttel" angehängten 5 Bildtafeln. - Nadelarbeiten nur für die Mädchen
Der vorliegende Fachplan Deutsch ist als Heft Nr. 8 Bestandteil des Bildungsplans der Grundschule, der als Bildungsplanheft 1/2016 in der Reihe A erscheint, und kann einzeln bei der Neckar-Verlag GmbH bezogen werden
Zu den Bildungs- und Lehraufgaben der Volksoberschule: Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben
Das Kerncurriculum dieses Rahmenlehrplans wurde in einem länderübergreifenden Projekt vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg) und vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen schulrechtlichen Bestimmungen erarbeitet
Das vorliegende LPH 1/1989 erscheint in den Reihen K (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 40, L (Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich) Nr. 29 und Mc(Berufliche Schulen, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogischer Bereich) Nr. 32