Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Das vorliegende Eckwertepapier richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht, der mit der Lehrerbildung betrauten Einrichtungen sowie der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Die Aussagen basieren auf den Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsisches Schulgesetzes. Das Eckwertepapier orientiert sich an grundlegenden fachdidaktischen Ansätzen der politischen Bildung. Es beinhaltet Vorgaben für die Gestaltung von Schule und Unterricht an allen Schularten und stellt einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung der politischen Bildung an Sachsens Schulen dar." -- (Vorbemerkung)
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
"Bei der Schlußredaktion im niedersächsischen Kultusministerium wurden die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet."