"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Das Hauptwerk wird ergänzt durch einen Heimatanhang: Aus der Heimat - über die Heimat : Sammlung von Lesestücken für badische Schulen : Untertertia / herausgegeben von Karl Limberger
Das Freiwillige 10. Schuljahr ist eine eigenständige Schule. Sie baut auf der letzten Schulstufe der obligatorischen Schulzeit (Ober- und Realschule) auf und orientiert sich zu einem grossen Teil an Kriterien der Erwachsenenbildung. "Seit dem Schuljahr 2000/01 werden [...] die drei Schwerpunkte Pro lingua, Cyberclass/Werkjahr und Zukunftsbrücke angeboten. Diese 'Reform' verlangte die Entwicklung neuer Lehrpläne. Das vorliegende Produkt ist das Ergebnis einer Arbeit, die in erster Linie von den Lehrpersonen am Freiwilligen 10. Schuljahr geleistet wurde. Mit einbezogen in diese Arbeit waren im Sinne einer externen wissenschaftlichen Begleitung Professor Hans Anderegg sowie die Mitarbeiter der Pädagogischen Arbeitsstelle des Schulamtes." -- (Vorwort)
Im Fach „Mensch und Umwelt“ stehen Zielsetzungen aus Naturwissenschaften, Oekologie, Gesellschafts- und Wirtschaftskunde mit Stärkung der sprachlichen Kompetenz in Deutsch im Vordergrund