"Laut Gemeinschaftsschulverordnung sind der Grundsatzband für die Gemeinschaftsschule und die Fachlehrpläne der Sekundarschule Grundlagen für die schulinterne Planung an der Gemeinschaftsschule." -- (LISA)
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Genehmigt am 20.04.2021 vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien in Rheinland-Pfalz
"Der vorliegende Lehrplan baut auf dem Rahmenlehrplan für die Orientierungsstufe auf. Er übernimmt die Grundidee, gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen thematisch zu vernetzen und zu verknüpfen, ist kompetenzorientiert angelegt und legt die Grundlage für vertiefende Arbeit an gesellschaftlich relevanten Fragen im weiteren Bildungsprozess." -- (Vorwort)
Veränderungen im Fach Gesellschaftslehre zum Schuljahr 2022/23: In ihrer Regierungserklärung „Demokratie macht Schule“ stellte Ministerin Dr. Hubig Ende Januar 2019 u. a. die Pläne zur Stärkung des Sozialkundeunterrichts bzw. des Gesellschaftslehreunterrichts vor. Die Stundentafel für die Klassenstufen 5 bis 8 und 10 umfasst jeweils 30 Wochenstunden, für die Klassenstufe 9 umfasst sie 31 Wochenstunden (Stundenansatz vgl. Nr. 2.1 der VV). Realschule plus: Die Stundensumme im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erhöht sich in den Klassenstufen 7-10 auf 16-17 Stunden und in der Summe in den Klassenstufen 5-10 auf 19-20 Stunden. Integrierte Gesamtschule: Die Stundensumme im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erhöht sich in den Klassenstufen 7-10 auf 16 Stunden und in der Summe in den Klassenstufen 5-10 auf 20 Stunden
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen