"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
"Nach den Richtlinien 'ist für die zweite Hälfte des vierten Schuljahres Landeskunde der Heimatprovinz in den Plan aufzunehmen und mit dieser die Erzählungen und Behandlung von Sagen dieses erweiterten Heimatgebietes und einzelner bemerkenswerter Vorgänge aus seiner Geschichte soweit es dem Verständnis der Altersstufe zugänglich sind, zu verbinden.'" -- (Vorwort)
"Für die Eintragungen der Arbeitsergebnisse des Unterrichtes über die engere Heimat sind am Schluß des Büchleins 8 Seiten Schreibpapier mit karierter Centimeter-Liniatur beigeheftet." -- (Vorwort)
Das Vorwort ist auf der Umschlaginnenseite abgedruckt