Laut Vorw. "... auf Aufforderung des hochl. Königl. Prov. Schul-Collegiums der Provinz Westphalen ... abgefaßt und ... zur Vertheilung an die evangelischen Schulen der Provinz in Druck gegeben"
"... laut höchsten Rescripts des königlichen Staatsministeriums des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 14. Januar 1859 und dem unterm 30. April 1861 erlassenen Verzeichnis empfohlener und genehmigter Bücher in den deutschen Schulen des Königreichs Bayern gestattet"
Bekanntmachung vom 8. Mai 1979 IV-2-3141/333. - Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsplan für die Grundschulen vom 19. April 1977 (K.u.U., LPH 3/1977)
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule vom 19. Januar 1994 (Lehrplanheft 1/1994) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 2 eingetreten sind
"Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht in den angegebenen Schularten in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch die Diözesanbischöfe von Aachen, Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Magdeburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Paderborn sowie den Bischöflichen Offizial in Vechta." -- (Titelrückseite)
Der Inhalt des 6. und 7. Briefes ist eine Überarbeitung von zwei Erzählungen aus dem Lesebuch für Sonderschulen aus dem Verlag M. Diesterweg, Frankfurt
"Durch Erlaß des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 26. Juli 1954 für den Gebrauch in den Volksschulen Niedersachsens genehmigt." -- (Umschlagseite 2)
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 herausgegeben "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich
Der Lehrplan für die Grundschule besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen, die eine Einheit bilden. - Es erfolgte eine Anpassung des Grundsatzbandes (2007) an die Anforderungen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.2016 in der Fassung vom 7.12.2017)