Aus dem Vorw.: "Die neuen Richtlinien treten im Schuljahr 1963/64 an die Stelle der Richtlinien von 1952 und der Übergangsrichtlinien vom 27.3. und 11.4.1962"
RdErl. des Kultusministers vom 13.4.1976 - III B 3.36-20/0 - 657/76. - In Kraft seit: 1.8.1976. - Lehrplan Wirtschaftslehre S. 13 - 34, Lehrplan Soziallehre/Erziehungslehre S. 45 - 72
Ausgabe:S II, [Ausg. für die Sekundarstufe II, Nord - Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein], Dr. A,1
RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven
Dargestellt an einem Kursabschnitt der Jahrgangsstufe 12.2. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministers und des Ministers für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Evangelische Religionslehre spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen" (Titelblatt)