Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000
Der Eintritt in eine gymnasiale Maturitätsschule erfolgt mehrheitlich im neunten Schuljahr und dauert in der Regel vier Jahre. Bei einem dreijährigen Maturitätslehrgang (Eintritt im zehnten Schuljahr) muss im neunten Schuljahr auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgen
Didaktische Hinweise und Übersichten zur Vernetzung der Themen und Erklärungen zu den Titelbildern als Downloads via Homepage des Verlags unter http://www.klett.ch
Erstes Lehrerhandbuch der UNESCO zur Prävention des gewalttätigen Extremismus durch Bildung, herausgegeben in Englisch im Jahr 2016 von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Zielgruppe: Lehrende der oberen Primarstufe und der unteren und oberen Sekundarstufe an formalen wie non-formalen Bildungseinrichtungen
Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000