"Das vorliegende Verzeichnis enthält nur solche Schulbücher, deren Einführung vom Ministerium und von den Provinzial-Schul-Kollegien ordnungsgemäß genehmigt ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem im Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung 1890 veröffentlichten Verzeichnis, in welchem dieser Gesichtspunkt nicht ganz streng eingehalten war." (Vorwort)
Seit 1933 fortlaufende Veröffentlichung der amtlichen Verzeichnisse der zur Beschaffung von Schulbüchereien geeigneten Bücher und Schriften im Amtsblatt "Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung"