Nach Erscheinen des Ministerialblattes Nr. 1 werden in Abständen in Ministerialblättern des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nachtragslisten mit weiteren in Sachsen zugelassenen Schulbüchern veröffentlicht; die Anzahl der Nachtragslisten ist abhängig von der Anzahl der von den Verlagen eingereichten und für Sachsen zugelassenen Titel
"Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die seit 1975 für das Land Bremen veröffentlichten neuen Lehrpläne unter curricularem Ansatz. [...] Für die Klassenstufen 8-9/10 der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums sowie für einige Sonderschulen gelten noch die alten Lehrpläne; [...]." -- (Vorbemerkung)
Neu zugelassene Lernmittel. - Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. März 1975 (K. u. U. S. 403) über die Zulassung von Lehrmitteln für den katholischen Religionsunterricht im Bereich des Erzbistums Freiburg i. Br. und des Bistums Rottenburg