RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.04.2017 - 526-6.08.01-134989
"Die Rahmenvorgabe 'Verbraucherbildung in Schule - in der Primarstufe und Sekundarstufe I` beschreibt als schulform- und bildungsgangübergreifender Referenzrahmen die Grundlagen, Ziele undBereiche der Verbraucherbildung. Sie tritt zum 01.08.2017 in Kraft und stellt langfristig eine Grundlage für die künftige Entwicklung und Überarbeitung von Richtlinien und Lehrplänen dar." -- (Runderlass)
Bestandteil zur Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung - Zukunft lernen“ (2016 -2020)
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)