Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597
Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der "Bestandsaufnahme und Schulberatung in den Klassen 7-10 des Gymnasiums" sowie der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens