"Bei der Schlußredaktion im niedersächsischen Kultusministerium wurden die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet."
Erlaß des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts über die Richtlinien für die Volksschule Nr. B 18909 vom 2. Mai 1940; auf Grund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, der unter dem 28. März 1940 im Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts (Nr. 9, S. 63) bekanntgegeben worden ist
RdErl. des Kultusministers vom 12.4.1978, II B 4.36-20/0-5349/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979. - Die Richtlinien von 1966 und Empfehlungen von 1973/74 verlieren für das Fach Erdkunde zum 1.2.1979 ihre Gültigkeit; die Stundentafeln für die Sekundarstufe I, Stand 3/1973, bleiben weiterhin gültig. - Literaturverz. S. 60 - 62