Das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen des Kantons Solothurn, gestützt auf Artikel 5 der Verordnung vom 27. April 20061 des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) und des dazugehörigen Rahmenlehrplans für den allgemeinbildenden Unterricht, erlässt auf den 1. Januar 2009 den nachfolgenden Lehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung
An den Leistungszielen der kaufmännischen Grundbildung sowie den Lerninhalten des Fachs Geschichte an Maturitätsschulen orientiert; auch für Erwachsenenbildung und Selbststudium
"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."