"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
Verzeichnis der Lehrmittel für das Schuljahr 1963/64: Seite 71-74
Titel der Beilage: Dank an Professor Dr. Ernst Kind, Rektor der St. Gallischen Kantonsschule 1932-1963 : Ansprachen, gehalten an der Schlussfeier vom 30. März 1963 in der Tonhalle von Regierungsrat Guido Eigenmannm, Vorsteher des Erziehungsdepartementes und Professor Dr. Emil Luginbühl
Für die Pflichtgegenstände Religion, Deutsch, Geografie (Wirtschaftsgeografie) sowie den Freigegenstand "Philosophischer Einführungsunterricht" s. Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
In allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
BGBL. II Nr. 291, Jg. 2004, ausgegeben am 19. Juli 2004
"Die in der vorliegenden Ausgabe berücksichtigte Lehrplannovelle 1981 stellt die umfassendste Reform der Bildungsziele und Lehrstoffangaben des Polytechnischen Lehrganges seit der Veröffentlichung der Lehrpläne des Jahres 1966 dar." -- Einführung
Fächer: Deutsch, Gemeinschaftskunde, Pädagogik, Psychologie, Jugendhilfe, Didaktik und Methodik mit Übungen, Kinder- und Jugendliteratur, Natur- und Sachkunde, Kunsterziehung/Werken/Gestalten, Musik/Rhythmik, Technische Mittler, Spiel, Sport
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."