Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule gemäß BGBl. II Nr. 236/1997 gültig ab 1. September 1997 in der geltenden Fassung. - Änderungen: BGBl. II Nr. 283/2003 gültig ab 1. September 2003 (Stundentafel), BGBl. II Nr. 308/2006 gültig ab 1. September 2006 (Bewegung und Sport), BGBl. I Nr. 9/2012 gültig ab 1. September 2012 (Integration, SchOG §28/4, §29/2)
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter http://pts.schule.at zur Verfügung
"Die in der vorliegenden Ausgabe berücksichtigte Lehrplannovelle 1981 stellt die umfassendste Reform der Bildungsziele und Lehrstoffangaben des Polytechnischen Lehrganges seit der Veröffentlichung der Lehrpläne des Jahres 1966 dar." -- Einführung
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."