Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an: Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten im Unterrichtsgegenstand Geografie, Geschichte und Politische Bildung im III. Jahrgang (Lehrplan 2015). Bundesministerium für Bildung, BMBF-5.048/0056-IT/3/2016
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Name des 3. Verfassers lautet richtig: Peter Atzmanstorfer
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 18. September 2019, GZ 5.034/0054-Präs/14/2018, gemäß § 14 Abs. 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, als für den Unterrichtsgebrauch für den II. Jahrgang an Handelsakademien im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) (Lehrplan 2014) für geeignet erklärt
Für den Einsatz im III. und IV. Jahrgang an Handelsakademien ist der Titel Schlagwort: Geschichte konzipiert
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an Handelakademien für den IV. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Geschichte. Bundesministerium für Bildung, BMB-5.048/0030-IT/3/2016 vom 18. April 2017
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Schulbuch-Nr. 2430. - Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an: Handelsakademien (Lehrplan 1994), für den IV. und V. Jg., Höheren Lehranst. für wirtschaftl. Berufe (Lehrplan 1993) und Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement (Lehrplan 1996), für den IV. und V. Jg., Höheren Lehranst. für Tourismus (Lehrplan 1993), für den IV. und V. Jg., Höheren Lehranst. für künstler. Gest. (Lehrplan 1995), für den V. Jg., Höheren Lehranst. für Mode und Bekleidungstechnik (Lehrplan 1995), für den V. Jg
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."