SeriesKultus und Unterricht / C
1998,7 = Reihe K, Berufliche Schulen kaufmännischer Bereich ; Nr. 72 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 97 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 58
Der Lehrplan der Berufsmittelschule Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001/Nr. 29) und die Verordnung über die Berufsmittelschule Liechtenstein (LGBl. 2001/Nr. 160); er wurde in den Schuljahren 2003/04 sowie 2004/05 laufend evaluiert und im Schuljahr 2005/06 überarbeitet
Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule gemäß BGBl. II Nr. 236/1997 gültig ab 1. September 1997 in der geltenden Fassung. - Änderungen: BGBl. II Nr. 283/2003 gültig ab 1. September 2003 (Stundentafel), BGBl. II Nr. 308/2006 gültig ab 1. September 2006 (Bewegung und Sport), BGBl. I Nr. 9/2012 gültig ab 1. September 2012 (Integration, SchOG §28/4, §29/2)
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter http://pts.schule.at zur Verfügung
"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."