"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
"Laut Beschluß der allgemeinen Lehrerkonferenz vom 1. Juni 1897 ist mit Bezugnahme auf den Konsistorial-Erlaß vom 4. Dezember 1896 (Amtsblatt X, 5020) in sämtlichen Schulgemeinden das vom Württ. evang. Schullehrerunterstützungsverein herausgegebene "Lesebuch für Fortbildungsschulen" für die Hand der Schüler einzuführen." (Seite 2)
Ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik
Der vorliegende Lehrplan bildet einen integrierenden Teil dieses Erlasses. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)