"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Country of Use:
    Germany
    Bremen
Observations
Dreijähriger Bildungsgang, der an berufsbildenden Schulen angegliedert ist und die Jahrgangsstufen 9-11 umfassst (Abschluss: Erweiterte Berufsbildungsreife)