Für den 3., eventuell 2. und 3. Jahrgang höherer Handelsschulen
Theil 2 des Lesebuches für höhere Handelsschulen (Handels-Akademien)
Mit Erlass des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 25. October 1900, Z. 26.335, zum Unterrichtsgebrauche an höheren Handelsschulen (Handels-Akademien) allgemein zugelassen
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Oktober 1906, Z. 37206, zum Unterrichtsgebrauche an Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten mit deutscher Unterrichtssprache zulässig erklärt