"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Approbiert für den V. Jahrgang der Handelsakademie
„Internationale Wirtschafts- und Kulturräume“ (IWK) bezeichnet einen neuen Unterrichtsgegenstand der österreichischen Handelsakademie (HAK), der erstmals ab Herbst 2008 unterrichtet wird
Internetadressen S. 124 - 126. - Literaturverz. S. 128. - SB-Nr. 135460