Das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen des Kantons Solothurn, gestützt auf Artikel 5 der Verordnung vom 27. April 20061 des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) und des dazugehörigen Rahmenlehrplans für den allgemeinbildenden Unterricht, erlässt auf den 1. Januar 2009 den nachfolgenden Lehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung
"Vom Herbst 1939 bis zum Frühjahr 1942 wurde der Weiterdruck eingestellt. Da ein Kriegsende nicht abzusehen war, [...], entschloß sich die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zur Fertigstellung der neuen Auflage. Abgesehen von den Bogen, die im Sommer 1939 bereits gedruckt waren, sind dabei alle politischen Grenzen so eingetragen worden, wie sie unmittelbar vor Kriegsausbruch im September 1939 verliefen." (Vorwort, datiert Herbst 1942)