Mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Unterrichtsgebrauch an nachstehend angeführten Schultypen zugelassen: GZ BMB-5.034/0028-IT/3/2017 vom 28.05.2018 an allgemein bildenden höheren Schulen für die 8. Klasse im Unterrichtsgegenstand Psychologie und Philosophie, an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik für die 2.-5. Klasse im Unterrichtsgegenstand Pädagogik, an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik für die 2.-5. Klasse im Unterrichtsgegenstand Pädagogik, an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe für den V. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Psychologie und Philosophie
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften. - In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Pädagogien 6klassig zu machen, sodass die Aufnahme schon nach dem 7. Volksschuljahr erfolgen kann