Mit Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, GZ 5.050/011S-V/9/2008 gmäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauswirtschaftsschulen (2. Klasse) und zweijährigen Schulen für Sozialdienste (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte und an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe (2. Klasse) sowie an dreijährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an Hotelfachschulen und an Tourismusfachschulen im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, an Handelsschulen (2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht und an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung geeignet erklärt
Schulsparte aller Schulen mit beruflichem Abschluss, aber ohne Matura; Dauer nach Fachrichtung; ohne Lehrer- und Erzieherbildung (LBS); Ebene: Oberstufen-oder Postsekundarform
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an Handelsschulen für die 2. und 3. Klasse im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Zeitgeschichte. Bundesministerium für Bildung und Frauen, BMUKK-5.048/0041-B/8/2013 vom 27. Jänner 2015
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Enth. u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956