"Vom Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 22.05.2017"
"Die Lehrpläne gelten für die Schülerinnen und Schüler, welche ab August 2018 in eine erste Klasse des Gymnasiums eintreten. In den übrigen Klassen gelten weiterhin die Übergangslehrpläne 2014-2021 (normaler Zug) bzw. die Lehrpläne von 1997 beschleunigter Zug)."
"Der Lehrplan für das Gymnasium, wie er vom Erziehungsrat am 12. April 2000 genehmigt wurde, bleibt für die Übergangsphase von der Einführung des vierjährigen Gymnasiums im Schuljahr 2014/15 bis zum Eintritt ins Gymnasium des ersten Jahrgangs der reformierten Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20 in Kraft."
Der Lehrplan der WBS wurde vom Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt am 03. Mai. 2004 genehmigt. Änderungen durch den Erziehungsrat im September 2006 genehmigt
Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000
Dans les écoles de culture générale, l'enseignement se base sur des plans d'études édictés par les cantons et qui se fondent eux-mêmes sur les plans d'études cadres de la CDIP
Deutsche Ausgabe unter dem Titel: Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen