"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Vom Erziehungsrat erlassen am 21. Mai 2008, ERB 2008/218, angepasst am 23. November 2011, ERB 2011/337, von der Regierung genehmigt am 17. Juni 2008, RRB 2008/497, angepasst am 6. Dezember 2011, RRB 2011/817. - Gültig ab 1. August 2012 für die Klassen mit Eintritt ab Schuljahr 2012/13 (ergänzt mit Anpassungen Lehrplan Gestalten, 3. September 2013)
"Das vorliegende Verzeichnis enthält nur solche Schulbücher, deren Einführung vom Ministerium und von den Provinzial-Schul-Kollegien ordnungsgemäß genehmigt ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem im Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung 1890 veröffentlichten Verzeichnis, in welchem dieser Gesichtspunkt nicht ganz streng eingehalten war." (Vorwort)