Mit Anschreiben an die Mitglieder des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht datiert vom 8. September 1952 mit einem Protokoll der Ergebnisse der Diskussion der Empfehlungen
Adressiert an: Studienleiter Dr. Hermann Block (Hamburg-Großflottbek), Mittelschulrektor Boeckh (Stuttgart-O.), Privatdozent Dr. Karl Bosl (München, Maximilians-Gymnasium), Professor Georg Eckert (Braunschweig, Kant-Hochschule), Oberstudienrat Dr. Anton Gail (Leverkusen-Küppersteg), Oberstudienrat Dr. Körner (Göttingen), Schulrat Müller (Berlin-Charlottenburg, Schulamt), Oberstudiendirektor Dr. Reiche (Meldorf Schleswig-Holstein), Oberstudienrätin Dr. Schroeder (Koblenz-Oberwerth), Regierungsrat Stoecker (Düsseldorf), Oberstudiendirektor Walburg (Bremen), Universitätsprofessor Dr. Petry (Mainz, Universität)
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
"Die vorstehenden neuredigirten Schulgesetze, bestätigt durch das höchste Rescript vom 25. Junius dieses Jahres, werden zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Braunschweig, am 2. Junius 1833. Die Schulephoren. Bode. Henke." -- (Seite 15)
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)