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Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten Pläne für das Gymnasium stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 415)
Erscheint im laufenden Amtsblatt als Sondernummer 4
"Alle Zeitungsartikel sind altersgerecht den curricular relevanten Inhaltsfeldern (Oberstufe) und Fragekreisen (Unter- und Mittelstufe) zugeordnet. Die für das Verständnis der Texte notwendigen Informationen finden sich in den Lösungsvorschlägen und in den Kommentaren der Stundenblätter. Zu jedem der 40 Zeitungsartikel finden Sie problemerhellende, relevante Sekundärtexte klassischer und moderner Philosophinnen und Philosophen vor. Sie schließen thematisch an die Nachrichtentexte an, vertiefen philosophische Fragen und bieten Antwortversuche." -- (Verlag)
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Die novellierten Oberstufenlehrpläne gelten für alle Schülerinnen und Schüler (G8 und G9), die zum Schuljahr 2010/11 in die Einführungsphase oder in die Qualifikationsphase eingetreten sind
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Teil 2 gliedert sich in eine die Bildungsarbeit aller allgemeinbildenden Schularten betreffende Einführung und in die Stoffpläne für die Volksschule, die Mittelschule und das Gymnasiums
Erlaß vom 20.12.1956 - III - 071/1 - 56
Als Sondernummer 1 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 1 bis 68 erschienen
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Erlaß vom 9.1.1961 - III/30 - 071/1
Empfehlungen an die Unterrichtsverwaltungen der Länder zur didaktischen und methodischen Gestaltung der Oberstufe des Gymnasiums im Sinne der Saarbrücker Rahmenvereinbarung - Beschluß der Kultusminister-Konferenz vom 28./29. September 1961: Seite 11-15
Mit einem Schreiben an die Mitglieder des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht, datiert Wiesbaden, den 27. April 1953 "Betr.: Tagung des Arbeitskreises f.d. Geschichtsunterricht vom 23. und 24. Februar 1953": "In der Anlage geht Ihnen der Bericht über die Tagung des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht vom 23. u. 24. Febr. 1953 und die letzte Fassung der 'Empfehlungen' zu, die inzwischen den Kultusministerien der westdeutschen Länder zur Stellungnahme zugeleitet worden ist."
Adressiert an: Dozent Dr. Hermann Block (Hamburg), Mittelschulrektor Boeckh (Stuttgart, Neckarmittelschule), Studienrat Dr. hab. Karl Bosl (München), Professor Georg Eckert (Braunschweig, Kant-Hochschule), Oberstudienrat Dr. Anton Gail (Leverkusen-Küppersteg), Oberregierungsrat Dr. Kaier (Freiburg/Br., Reg.-Präsidium Südbaden-Oberschulamt), Oberstudiendirektor Dr. Körner (Göttingen), Schulrat Müller (Berlin-Charlottenburg, Schulamt), Oberstudiendirektor Dr. Reiche (Meldorf/Schleswig-Holstein, Staatl. Gelehrtenschule), Oberstudienrätin Dr. Anna Schroeder (Koblenz-Oberwerth), Schulrat Stöcker (Düsseldorf), Universitätsprofessor Dr. Petry (Mainz, Universität) und an Oberstudienrat Dr.Greulich (Hannover, Niedersächsisches Kultusministerium), Dr. Schüddekopf (Braunschweig-Süd), Studienrätin Dr. Ida-Maria Bauer (Wiesbaden)
Enthält außerdem: Tagesordnung, datiert Wiesbaden, den 23. Januar 1953
Enthält außerdem: Schreiben des Arbeitskreises "Betr.: Teilnahme von Herrn Professor Dr. Eckert, Braunschweig, Kant-Hochschule, an der Tagung des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht in Wiesbaden am 23. und 24. Februar 1953", datiert Wiesbaden, den 23.1.1953
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Evangelische Religionslehre spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen" (Titelblatt)
Genehmigt für den Gebrauch an Schulen: Hess. Ministerium: III A Lehrbuchliste 51 vom 20.11.51, Kultusmin. Nordrh.-Westf.: II E 3-26/1 Nr. 8071/51 vom 14.09.51; Hauptschulamt Berlin: Lehrbuchliste 6