Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
Auf der Vortitelseite: ein Beispielplan auf Grund der Richtlinien für die Volksschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, erarbeitet von der Lehrerschaft des Landkreises Köln unter Mitwirkung von Lehrkräften der Stadt Köln, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Siegkreises u. des Landkreises Bonn in Verbindung mit Dozenten der pädagogischen Akademien