Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)
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Observations
"Diese Datei enthält das Kapitel (die Ebene) 3 des Lehrplans. Die hier vorliegende PDF-Version dient nur zur Informationsweitergabe im www; dem Unterricht ist der amtliche Lehrplan, veröffentlicht im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft und Kunst, Teil I, Sondernummer 3, ausgegeben am 5. September 1990, Jahrgang 1990, in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde zu legen."
Einschränkungen bei den Fachlehrplänen der Leistungskurse wegen der Absenkung auf 5 Wochenstunden: KMBek vom 18. Juni 1993 Nr. VI/15 - S 5410 - 8/77 064