Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht von den Diözesanbischöfen von Aachen, Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Freiburg, Fulda, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Magdeburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Paderborn, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier
Laut Verlagsseite im Internet: Neuausgabe für die Sek. I ohne Gymnasium, für NRW mit Gymnasium
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    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten Pläne für das Gymnasium stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 415)
Erscheint im laufenden Amtsblatt als Sondernummer 4
Genehmigt für den Gebrauch in Schulen durch Education and Cultural Relations Division, Office of Military Government (US) am 28.9.1949 GE-IA 350.01 (Germany)
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    Germany
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Observations
Erlaß vom 8.7.1964 - G 4 - 310
"Die Einführung der Gemeinschaftskunde hat auch die Neugestaltung der Bildungspläne der Mittelstufe in Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde zur Folge. Es treten daher mit sofortiger Wirkung die beiliegenden Bildungspläne (Anlagen 1 bis 3) in Kraft. Mit der Bekanntgabe dieser Bildungspläne treten außer Kraft: 1. Aus dem Bildungsplan für den Geschichtsunterricht die Angaben für den Oberkurs (Abschnitt IV), Seiten 467, 468 und 478 bis 481 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957) -- 2. Abschnitt V Sozialkunde (Seiten 482 bis 502 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957) -- 3. Abschnitt VI Erdkunde (Seiten 503 bis 509 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957)." -- (Seite 2)