"Der Anordnung der Geschichten und der Anschlußstoffe liegt der 'Lehrplan für die evangelische Unterweisung in der Hilfsschule' zugrunde, [...]." -- (Titelrückseite)
Genehmigt für den Gebrauch in Schulen, Kult. Min. Nordrh.-Westf. II E 2/018 Tgb. Nr. 5685/51, 31. Mai 1951
Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als auch für "Islamkunde" im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter