Die methodischen Bemerkungen im Lehrplan für den Musikunterricht sind den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne an Volksschulen vom 28. April 1920" entnommen, denen der "Lehrplan für den Gesangunterricht in den Volksschulen vom 10. Januar 1914" zugrundeliegt