RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v. 14.11.1997, II C 4.36-2512-302197
Mit Anregungen für fachubergreifende Unterrichtsprojekte, in denen das Fach Russisch durch eine spezifisch russische Sicht auf historisch-politische Fragestellungen einen wichtigen Beitrag zu Interkulturellem Denken leisten kann
Runderlass: Sekundarstufe I – Gymnasium; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrpläne für die Fächer Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.05.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94565
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10