"Genehmigt für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland. Genehmigt für den Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Genehmigt für den Gebrauch in Schulen - Kultusministerium Nordrh.Westf. II E gen. 82 - 2 L. Nr. 109/57 II E 1" -- (Titelrückseite)
Das Hauptwerk wird ergänzt durch: Erster historischer Religionsunterricht, der statt einer Einleitung in das Christenthum dienen kann, nebst dem Katechismus Lutheri
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Vermerk auf der Haupttitelseite: "Der Bildungsplan für die Grundschule - Ausgabe 1952 - ist nicht veröffentlicht, sondern den Schulen nur als Druckstück zugeleitet worden. Alle Druckstücke sind vergriffen. Es hat sich daher die Notwendigkeit eines Neudruckes ergeben. Nachstehend wird der Bildungsplan für die Grundschule unbeschadet einer späteren endgültigen Fassung bekanntgegeben."
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in Heft 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht