Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt 1924, Seite 87/93, Amtsblatt des badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts Nr. 20 vom 1. Mai 1924, Nr. C 21 151
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    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen
Abschnitte über Zeichenunterricht und über Realien mitgeteilt aus dem von der Königlichen Regierung zu Oppeln nach den Allgemeinen Bestimmungen über das Volksschulwesen vom 15. October d. J. aufgestellten vollständigen Lehrplan für einklassige Volksschulen
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1873, S. 240-248